Allgemeine Geschäftsbedingungen für die vorübergehende
Nutzung von möblierten Wohnungen des Vermieters
§ 1 Gegenstand
Für
den Mietvertrag für möblierte Wohnungen verschiedener Kategorien zum
vorübergehenden Gebrauch in Rühen gelten zwischen Mieter und Vermieter
ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.
Alle
möblierten Wohnungen zum vorübergehenden Gebrauch sind individuell nach
einheitlichem modernem Standard eingerichtet, variieren jedoch in Mobiliar,
Ausstattung, Größe und Lage. Der Mieter hat einen Anspruch auf Anmietung einer
Wohnung in mindestens der gebuchten Kategorie, nicht aber auf Anmietung einer
speziellen bzw. genau der in einem Werbemedium (wie z.B. Internetportal
www.apartments-mitte.de, Werbeflyer etc.), als Beispiel abgebildeten Wohnung.
Der
Vermieter ist nicht Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB; die dort
beschriebenen Rechts- und Haftungsvorschriften für Reiseveranstalter finden
daher keine Anwendung.
§2 Vertragsabschluss
Der
Mieter hat mit der Reservierungsanfrage bzw. Buchung an den Vermieter bzw. an
einen vom Vermieter beauftragten Vermittler noch keinen Anspruch auf Vermietung
einer von ihm gebuchten Wohnung einer Kategorie. Der Vertrag kommt erst mit der
Bestätigung der Buchung durch den Vermieter per Brief, Fax oder Email, d.h. mit
der gegenseitigen Vereinbarung des Mietzeitraumes und der für diesen Zeitraum
zu zahlenden Miete für eine Wohnung einer Kategorie zustande.
Bei
Abweichungen der Bestätigung des Vermieters zur Buchungsanfrage des Mieters
gilt die Bestätigung als angenommen, wenn innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt
kein schriftlicher Widerspruch durch den Mieter erfolgt ist.
§ 3 Nutzung
3.1
Die
möblierte Wohnung wird ausschließlich zur vorübergehenden Nutzung als
Ferienwohnung bzw. Übergangsunterkunft für den im Mietvertrag vereinbarten
Zeitraum vermietet.
Der
Mieter sichert zu, dass er nicht beabsichtigt, seinen Lebensmittelpunkt in die
Wohnung zu verlegen. Eine (teil-)gewerbliche Nutzung der Wohnung durch den
Mieter ist nicht gestattet. Die Wohnung wird vermietet zur Nutzung nur mit der
angemeldeten und bestätigten Zahl von Personen. Eine Untervermietung bzw.
Gebrauchsüberlassung an Dritte ist ausdrücklich untersagt, die Aufnahme
weiterer Personen ist nur bei vorheriger schriftlicher Genehmigung des
Vermieters und ggf. gegen Entrichtung eines dann noch zu vereinbarenden Zuschlages
zur Miete zulässig.
3.2
Der
Vermieter stellt die möblierte Wohnung am ersten Tag der vereinbarten Mietzeit
ab 14:00 Uhr für die angemeldete und bestätigte Personenzahl dem Mieter zur
Verfügung. Bei Vertragsende ist die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand
bis spätestens 10:00 Uhr des letzten Nutzungstages zu übergeben. Eine
stillschweigende Verlängerung der Mietzeit wegen Fortsetzung des Mietgebrauchs
durch den Mieter wird ausdrücklich ausgeschlossen.
3.3
Die
Schlüsselübergabe/-Abgabe erfolgt während der Öffnungs-Zeiten des Servicebüros
in Rühen außerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten hat der Mieter grundsätzlich
keinen Anspruch, sie werden in der Regel sofern möglich aber für den Mieter
organisiert. Frühere bzw. spätere An-/Abreisen sowie An-/Abreisen am Wochenende
sind daher vorab mit dem Servicebüro am besten telefonisch, persönlich oder per
Email gegenseitig zu vereinbaren.
3.4
Der
Mieter übernimmt die möblierte Wohnung in gereinigtem und ordnungsgemäßem
Zustand mit dem vorhandenen Inventar. Etwaige Mängel oder Schäden bei der
Übernahme sind unverzüglich dem Servicebüro des Vermieters zu melden.
3.5
Der
Mieter hat jeden in den Miet- und Gemeinschaftsräumen auftretenden Schaden
unverzüglich dem Vermieter schriftlich anzuzeigen. Vergrößert sich der Schaden
infolge der durch die Nichtanzeige unterbliebenen Schadensbeseitigung, so
haftet der Mieter uneingeschränkt.
Der
Mieter haftet dem Vermieter für alle Zuwiderhandlungen gegen diese
Nutzungsbedingungen und für alle Beschädigungen des Mietobjektes und seiner
Ausstattung, die durch ihn oder einen Mitbewohner, Besucher, usw. schuldhaft
verursacht werden. Insbesondere hat der Mieter Verstopfungen der Entwäs-serungsleitungen
zwischen den Abflussstellen und den An-schlussstellen des Hauptrohrs selbst zu
beseitigen, es sei denn, dass er selbst oder die vorbezeichneten Personen den
Schaden nicht verursacht haben. Entsprechendes gilt bei Glasbruch im Bereich
der gemieteten Räume.
Kommt
der Mieter seiner Schadenbeseitigungspflicht nicht unverzüglich nach, so darf
der Vermieter nach Mahnung und Fristsetzung die Schadensbeseitigung auf Kosten
des Mieters vornehmen lassen bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Bei Gefahr im Verzug ist eine Mahnung und Fristsetzung nicht erforderlich.
3.6
Der
Mieter oder einen Mitbewohner, Besucher usw .haben die Mieträume einschl. ihres
Inventars sowie die Gemeinschafts-räume samt Anlagen und Einrichtungen (z. B.
Installationen, Heiz- und Kocheinrichtungen) schonend und pfleglich zu behandeln.
Der
Mieter hat insbesondere für eine ordnungsgemäße Reinigung, Lüftung und Heizung
der Wohnräume zu sorgen.
Außerdem
verpflichtet er sich, jegliches Ungeziefer unverzüglich zu beseitigen, den
Befall sofort dem Vermieter bzw. dem zuständigen Vertreter anzuzeigen und nach
Befall alle Speisereste in verschlossenen Behältern aufzubewahren.
Der
Mieter darf in den gemieteten Räumen keine Brenn- und Giftstoffe, Säuren,
größere Mengen von verderblichen Abfällen oder Tierfutter u. ä. lagern.
Das
Rauchen und der Gebrauch von offenem Feuer (z.B. Kerzen) sind in den Schlafzimmern
nicht gestattet.
Die
geltenden Ruhezeiten von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und von 22:00 Uhr bis 07:00
sind vom Mieter und seinen Mitbewohnern, Besuchern, usw. einzuhalten.
Über
die Nutzung sonstiger gemeinschaftlicher Einrichtungen darf der Vermieter nach
billigem Ermessen eine Hausordnung aufstellen und auch nachträglich ändern,
wenn es vernünftige und sachgerechte Gründe dafür gibt. Ein Nutzungsrecht
besteht nur innerhalb der Grenzen dieser Hausordnung.
3.7
Bei
jedem Verlassen der Wohnung sind sämtliche Fenster, Türen und Wasserhähne zu
schließen und alle elektrischen Geräte und Anlagen einschl. der Beleuchtung
abzuschalten.
Bei
Abreise des Mieters ist die Wohnung zudem in einem sauberen, aufgeräumten
Zustand besenrein mit dem kompletten, bei der Übernahme vorhandenem Inventar
schadensfrei an den Vermieter zu übergeben.
§ 4 Fälligkeit und
Zahlung
4.1
Die
vereinbarte Miete ist abweichend von den gesetzlichen Vorschriften im Voraus zu
entrichten. Die Miete ist fällig mit Abschluss des Mietvertrages.
Es
gelten folgende Zahlungsbedingungen als vereinbart:
Innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des
Mietvertrages hat der Mieter eine Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtmiete zu
leisten. Die vorgenannte Anzahlung ist nicht zu leisten, falls der Mieter dem
Vermieter stattdessen seine Kreditkartennummer, deren Verfallsdatum und
Sicherheitscode mitteilt. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung zur Anzahlung
bzw. Kreditkarten-Datenmitteilung nicht nach, entfällt sein Anspruch auf
Bereit-Stellung der gebuchten Wohnung und der Vertrag gilt als auf-gelöst.
Der
Restbetrag bzw. bei Kreditkartensicherung der Gesamt-Betrag ist spätestens vor
der Schlüsselübergabe bar in Euro bzw. unbar per bereits eingegangener
Vorabüberweisung oder per EC-/ Maestro-Karte mit PIN-Eingabe oder Kreditkarte
(VISA; Master Card, American Express) an den Vermieter zu zahlen.
Bei
Mietzeiträumen, die über einem Monat hinausgehen, kann eine davon abweichende
Zahlungsregelung wie nachfolgend beschrieben, angewandt werden. Im Fall einer
abweichenden Zahlungsvereinbarung unterliegt nur der erste Monat des Miet-Zeitraumes
der vorgenannten Regelung. Die gesamte Miet-Zahlung eines Folgemonats hat dann
jeweils spätestens bis zum 3. Werktag des jeweiligen Folgemonats im Voraus zu
erfolgen.
4.2
Bei
Umbuchung oder Stornierung eines Mietvertrages ist eine pauschale
Aufwandsentschädigung von € 35,00 an den Vermieter durch den Mieter zu zahlen.
Bei Stornierung entsteht diese Gebühr zusätzlich zu den vom Vermieter
geforderten Rücktrittsgebühren.
Der Mieter
erklärt sich damit einverstanden und verpflichtet sich, im Falle der
Umbuchung/Stornierung einer Wohnung zum vorübergehenden Gebrauch diese
vorgenannten Kosten an den Vermieter zu zahlen.
Für
die Endreinigung und die Erstausstattung mit Handtüchern und Bettwäsche für die
angemeldete Person zahl zahlt der Mieter eine wohnungsgrößenabhängige
Aufwandspauschale in Höhe von € 35,00 - 90,00 pro Wohnung und Mietzeitraum.
Der
Mieter erklärt sich damit einverstanden und verpflichtet sich, im Falle des
Bezugs einer Wohnung zum vorübergehenden Gebrauch diese vorgenannten Kosten an
den Vermieter zu zahlen.
4.3
Mietpreisänderungen
bis zum Vertragsabschluss sind dem Vermieter vorbehalten. Die Mietpreise
verstehen sich, sofern mehrwertsteuerpflichtig, einschl. der jeweils gültigen
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 5 Meldegesetz
Der
Mieter ist verpflichtet, den Erfordernissen des Melde-Gesetzes Folge zu
leisten.
§ 6 Kündigung und
vorzeitige Beendigung des Mietvertrages
6.1
Ohne
Angabe von Gründen ist der Mieter jederzeit berechtigt, den Mietvertrag zu
kündigen.
In
diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, die folgende pauschale Entschädigung
an den Vermieter zu zahlen:
Bei
Kündigung sind vom Mieter
ab dem
20.Tag vor Mietbeginn 20%
ab dem
16.Tag vor Mietbeginn 40%
ab dem
11.Tag vor Mietbeginn 60%
ab dem
6.Tag vor Mietbeginn 80%
ab dem
4.Tag vor Mietbeginn 100%
der
vertraglich vereinbarten Miete für die vereinbarte Mietzeit an den Vermieter zu
zahlen.
Maßgebend
für die Berechnung ist der Eingang einer schriftlichen Kündigungserklärung beim
Vermieter.
Bei
vorzeitiger Abreise des Mieters nach Mietbeginn verfällt die geleistete
Mietzahlung für den Mietzeitraum zugunsten des Vermieters.
§ 7 Haftung
Eine
etwaige Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt.
Eine
Haftung für Störungen infolge höherer Gewalt oder Streiks, für Übermittlungsstörungen
in Kommunikationsnetzen sowie für indirekte Schäden, Mangelfolgeschäden und
wegen entgangenen Gewinns ist ausgeschlossen.
Der
Vermieter haftet auch nicht für Schäden und Verluste des Mieters, die Folge
eines Einbruchs in die vom Mieter gemietete möblierte Wohnung des Vermieters
sind.
Ggf.
andere, weitergehende Schadenersatzansprüche sind auf 5.000 € pro Schadensfall
begrenzt und verjähren 6 Monate nach Ende des Mietvertrages.
§ 8 Datenschutz
Dem
Mieter ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine notwendigen
persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Der Vermieter
gewährleistet, dass die anfallenden Kundendaten lediglich im Zusammenhang mit
der Abwicklung des Mietvertrages erhoben, bearbeitet, gespeichert und genutzt
(nachfolgend gemeinsam "nutzen" bezeichnet) und an verbundene
Unternehmen weitergegeben werden. Soweit der Mieter einer weitergehenden
Nutzung durch den Vermieter zustimmt, ist der Mieter berechtigt, diese
Zustimmung jederzeit durch Sendung einer entsprechenden E-Mail an NOBMA@web.de
oder in sonstiger Weise zu widerrufen.
Der
Vermieter wird Mieterdaten nicht zu Werbezwecken an Dritte weitergeben.
§ 9 Gerichtsstand
Es
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand und der
Erfüllungsort ist jeweils Gifhorn.
§ 10 Salvatorische
Klausel
Der
Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in seinen übrigen
Teilen verbindlich. Sollte eine Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, so
werden sich die Vertragspartner um eine Lösung, die der beabsichtigten Regelung
möglichst nahe kommt, bemühen.
Vermieter:
Zeitwohnen
RBS Serviced UG
14167
Berlin
GF
L.Henke
Den
Inhalt der vorgenannten Vermieter-AGB habe ich zur Kenntnis genommen, erkläre
mich damit einverstanden und bestätige dies durch meine Unterschrift.
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Name
des Mieters
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Mietzeitraum
vom … bis
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Unterschrift